BILDIDENTIFIKATION

Als Anthropologin beschäftige ich mich mit der Identifikation Lebender bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ich fertige sogenannte (anthropologische) Bild-, Foto- oder Vergleichsgutachten an.

Bei der Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten spielt häufig das Identifizieren von Personen mittels Bild- oder Videomaterial eine entscheidende Rolle. Gerade bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es im Streitfall, vor allem bei besonders schwierigen Fällen (wie z.B. schlechten Aufnahmen oder Verwandte als weitere mögliche Fahrer) kaum eine andere Möglichkeit, als ein anthropologisches Gutachten erstellen zu lassen. Generell kann aber in jedem Fall, in dem ein Bilddokument einer Person vorliegt, die Frage nach der Identität gestellt werden. Das Ausgangsdokument ist ein Bezugsbild, z.B. ein Radarbild, ein Überwachungsfoto etc., aus welchem erkennbare Merkmale extrahiert und anschließend mit den Merkmalen des Vergleichsbildes eines Betroffenen/Beschuldigten/Angeklagten verglichen werden. Das menschliche Gesicht wird mindestens in 12 Merkmalskomplexe eingeteilt (Vgl.: Rösing 2008), welche mit unterschiedlich vielen Einzelmerkmalen in die Identifikation einbezogen werden können. Es ist nicht notwendig das vollständige Gesicht einer Person vorzufinden. Eine Analyse einiger Merkmalskomplexe, bzw. Merkmale aus verschiedenen Teilen des Gesichts ist ausreichend. Selbst vermummte Personen können identifiziert werden (Vgl.: Knußmann 1988).

Bei dem Vergleich wird vom einfachen Wiedererkennen des Laien vom tatsächlichen Identifizieren des Fachmanns unterschieden. Grundlage ist hierbei die Einzigartigkeit (Individualität) eines jeden Menschen. Die Arbeit des Sachverständigen richtet sich nach den von R. Knußmann aufgestellten Partizipien:

• sorgfältig (lat. diligens)

• differenziert (lat. differens)

• detailliert (lat. colligens)

So verliert der Vergleich an Subjektivität und gewinnt an Beweiskraft, die forensische Nutzung von Bildern wird von der Ebene des Zeugenbeweises auf die Ebene des Sachbeweises gehoben. Der Zeugenbeweis wird zum Sachbeweis erhoben. Zur Sicherung der Objektivität und wissenschaftlich korrekten Arbeitsweise wird das Vieraugenprinzip angewandt. Zudem wird nach den Standards der AGIB (Arbeitsgruppe Identifikation nach Bildern) gearbeitet. Zu ersehen sind diese unter folgendem Link: http://www.bildidentifikation.de/standards.html

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Dienstleistungen:

• Prüfung von Bildmaterial ob es für eine Identifikation geeignet ist

• Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Radarfotos)

• Straftaten im Straßenverkehr

• räuberische Erpressung

• Betrug, Diebstahl, Einbruch, Raub usw.

• Fälschung (von Personalpapieren)

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Literatur: Rösing, F.W. (2008): Morphologische Identifikation von Personen. In: Buck, J./Krumbholz, H. (Hrg): Sachverständigenbeweis im Verkehrsrecht. Nomos-Verlag, Baden-Baden. Knußmann, R. (1988): Die morphologische Identitätsprüfung. In: Knußmann, R. (Hrg) Anthropologie. Band I/1. Gustav Fischer, Stuttgart, 389-407.